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1. | Die Boltenhagener Appartement & Immobilien Service GmbH (BAIS im folgenden genannt) schließt Mietverträge im Namen und mit Vollmacht der Eigentümer ab (Entsprechende Vollmachten können in der Vermietungsakte eingesehen werden). Wir selbst sind nur Vermittlerin und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht wir als Vermittlerin. |
2. | Der Vertrag bedarf der Schriftform. Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme innerhalb der von BAIS gesetzten Frist (es gilt das Datum des Poststempels). Für später eintreffende Mietverträge behält sich BAIS ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor. |
3. | Kündigung des Mietvertrages
1. BAIS behält sich ein Rücktrittsrecht von dem Mietvertrag vor, für den Fall, dass die lt. Mietvertrag vereinbarte Anzahlung von dem Mieter nicht fristgemäß auf das Konto der BAIS eingeht (Bankverbindung lt. Mietvertrag). 2. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. BAIS berechnet dem Mieter im Falle einer Stornierung eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von Euro 26,- zzgl. MwSt. (z. Zt. 19 %). Dem Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass BAIS Bearbeitungskosten von geringerer Höhe hatte. Zusätzlich muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der dem Vermieter durch die Stornierung entsteht. BAIS verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Stornierung den Zeitraum neu zu vermieten. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten außer der Bearbeitungsgebühr. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet BAIS dem Mieter eine Schadenspauschale, die sich wie folgt zusammensetzt: Eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Mietbetrages werden berechnet, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages bis 6 Wochen vor Anreise storniert. Bei Stornierung des Mietvertrages im Zeitraum von 6 bis 2 Wochen vor Anreise wird eine Schadenspauschale von 40 % der Mietkosten berechnet. Wird die Buchung im Zeitraum von 14 Tage bis zum Anreisetag storniert, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietbetrag, abzüglich ersparter Eigenaufwendungen des Vermieters (pauschal 10 % des Mietbetrages) zu entrichten. Der Mieter kann bei Zustimmung der BAIS einen Nachmieter besorgen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. BAIS empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. |
4. | Den Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie im Büro BAIS, Ostseeallee 10; außerhalb der Bürozeiten nach Absprache mit unserem Büro. Der Mietgegenstand kann in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr bezogen werden. Nur für Notfälle hängt im Büro-
fenster von BAIS eine Bereitschaftstelefonnummer aus. BAIS ist berechtigt, bei Inanspruchnahme des Notdienstes für eine verspätete Anreise des Mieters eine Aufwandspauschale von 30 Euro zu berechnen. |
5.1. | Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs und die Entsorgung des Mülls. Dieses ist von jedem Mieter vor Abreise selbst zu besorgen. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich BAIS die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor. |
5.2. | Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs und die Müllentsorgung. Dieses ist von jedem Mieter vor Abreise selbst zu besorgen. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden extra berechnet. |
5.3 | Kinderbetten und Kinderhochstühle werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Da nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht, ist eine Bestellung erforderlich. Die Bestätigung erfolgt mit dem Mietvertrag, erst dann besteht ein Anspruch. Bei Anreise werden Kinderbett oder Hochstuhl gegen Kautionszahlung im Büro BAIS zur Abholung bereitgestellt. Diese sind am Abreisetag gegen
Vorlage der Kautionsquittung wieder im Büro BAIS abzugeben. |
6. | Die im Vertrag angegebene Personenzahl ist bindend. Änderungen sind vor Anreise dem BAIS mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung. Im Falle einer Zustimmung ist für jede weitere Person ein Betrag von 13 Euro pro Tag zu zahlen. |
7. | Das Mitbringen von Tieren ist nur in den dafür angegebenen Wohnungen zugelassen. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass Wohnung, Inventar sowie Außenanlagen nicht beschmutzt bzw. beschädigt werden. Beschädigungen/Verun-reinigungen sind sofort BAIS zu melden. Schäden oder Reinigungsmehraufwand stellt BAIS dem Mieter in Rechnung. |
8. | Die Nichtraucherwohnungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung nicht zu rauchen, das gilt auch für weitere Mitmieter und Besucher. |
9. | Garagen und Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentümer übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
10. | Handtücher und Bettwäsche sind in der Wohnung nicht vorhanden. Der Mieter kann auf Wunsch Wäschepakete von BAIS ausleihen. Ein komplettes Wäschepaket pro Person umfasst: 1 Set Bettwäsche mit Laken, 1 Duschlaken, 2 Handtücher und
1 Duschvorleger und kostet 16 Euro. Das Wäschepaket nur mit Bettwäsche und Laken kostet pro Person 7 Euro. |
11. | Sollten sich wider Erwarten Mängel am Mietobjekt während der Mietdauer zeigen, die die Nutzung der Wohnung oder des Inventars beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber BAIS anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Am Anreisetag übernimmt der Mieter die Inventarprüfung. Defekte/Verluste müssen nach Bezug des Appartements innerhalb von 24 h an BAIS gemeldet werden. |
12. | Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement und dessen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden in der Wohnung und an den dazugehörigen Außenanlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Eigentümer/Vermieter haftet nicht für die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen. |
13. | Die Hausordnung des Hauses bzw. der gemieteten Wohnung ist Gegenstand des Vertrages und vom Mieter einzuhalten. Die Hausordnung liegt in der Wohnung oder im Treppenhaus aus. |
14. | Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. |
15. | Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeit, Balkonpflanzen- oder Grünpflanzenpflege der Zutritt zur Wohnung zu gewähren. |
16. | Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. |
17. | Der Vertrag als Ganzes bleibt gültig, auch wenn eine Klausel unwirksam sein sollte. |
18. | Der Gerichtsstand für beide Teile ist in Grevesmühlen (soweit gesetzlich zugelassen). |
Version 02/2010